Setzen Sie bei Blockbets Casino Ihr Spiel mit Verstand
Spielen Sie erst ab 18 Jahren. Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sitzungszeitlimits, Selbstsperre und Bedenkzeit liegen in jedem Konto bereit.
Das Wichtigste zum Spielerschutz
Nützlich, sobald Sie Ihr Konto kennenlernen oder jemandem die Grundlagen erklären möchten.
Mindestalter
18+
Lizenz
Gaming Control Board Curaçao, OGL/2020/6623/535
Selbstsperrsystem
OASIS-Spielersperrsystem
BIÖG-Telefonberatung
0800 1 37 27 00
Fragen an den Support
Legen Sie Ihre Grenzen selbst fest
Bei Blockbets Casino gehören feste Limits zum Spiel dazu, nicht als Strafe, sondern als Rahmen.
Einzahlung im Rahmen halten
Verlustlimits
Ein Gefühl für die eigene Spielzeit
Wenn es mehr als eine Pause sein muss
Gönnen Sie sich eine Pause
Wenn Sie Ihre Grenze noch nicht eingetragen haben
Alles an einem Ort
Im eingeloggten Konto finden Sie den Bereich für Ihr Profil und darin die Einstellungen zum Spielerschutz. Prüfen Sie kurz, ob dort Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse korrekt hinterlegt sind.
Wählen Sie Ihre Grenze
Wählen Sie, ob Sie Einzahlungen, Verluste oder Ihre Sitzungszeit begrenzen möchten. Jede dieser Grenzen wirkt anders, deshalb lohnt ein Blick auf alle drei.
Zeitraum mitbedacht
Tragen Sie den Betrag oder die Dauer ein und entscheiden Sie, ob er für einen Tag, eine Woche oder einen Monat gilt. Rechnen Sie vorher in Ruhe nach, ob der Betrag zu Ihrem Alltag passt.
Kontrolle nach dem Speichern
Bestätigen Sie die Eingabe und schauen Sie anschließend noch einmal in den Einstellungen nach, ob das Limit dort angezeigt wird. Bei Unklarheiten hilft der Support rund um die Uhr weiter.
Kostenlose Beratung für Spieler und Angehörige
Danach wissen Sie, welche zwei Stellen antworten und wie Sie sie ohne Hürde erreichen.
Anzeichen, dass es genug ist
Wer die Anzeichen früh bemerkt, kann mit einem Limit oder einer Pause eingreifen, bevor aus einem Abend eine Gewohnheit wird. Solche Zeichen sind kein Urteil über Sie, sondern ein Hinweis, dass ein Limit vor dem Spielen jetzt guttut.
Zeichen, die Sie kennen sollten
Lesen Sie die folgenden Punkte ruhig durch und achten Sie darauf, was Ihnen bekannt vorkommt.
- Sie spielen länger als geplant
- Gedanken an das Spiel begleiten Sie durch den Tag
- Sie setzen mehr, als Sie sich vorgenommen haben
- Nach einem Verlust wollen Sie es sofort ausgleichen
- Sie sprechen mit niemandem über Ihr Spielen
- Geld für anderes geht ins Spiel
- Ohne Spielen fühlen Sie sich unruhig
Sprechen Sie mit, bevor gespielt wird
Wann wird mein Alter geprüft?
Spielen ist ab 18 Jahren erlaubt, und vor der ersten Auszahlung prüfen wir Ihre Identität anhand von Personalausweis oder Reisepass. Wer jünger ist, kommt nicht durch diese Prüfung, und das bleibt so.
Mehr Ruhe am Familienrechner
Auf dem gemeinsamen Rechner oder Handy hilft eine Sperrsoftware, die Glücksspielseiten und Wettanbieter blockiert. Richten Sie sie ein, solange das Gespräch noch ruhig ist, nicht erst nach einem Streit.
Erst zuhören, dann fragen
Angehörige und Freunde erreichen bei der BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht eine kostenlose und anonyme Beratung unter 0800 1 37 27 00. Ein Gespräch ohne Vorwurf öffnet mehr Türen als jede Kontrolle.
Erst eine Pause, dann eine Sperre für Monate
Abstand auf Zeit gewinnen
Eine Bedenkzeit schalten Sie selbst in Ihrem Konto und sie gilt für Stunden bis Tage. In dieser Zeit ist das Spielen gesperrt, Ihr Konto bleibt aber bestehen. Wer nur Abstand zu einem Abend braucht, findet hier die kleinste Stufe.
Wenn Sie einen Schlussstrich brauchen
Die Selbstsperre im Konto schließt Ihren Zugang für einen langen Zeitraum und lässt sich nicht vorzeitig aufheben. Sie setzen sie in den Kontoeinstellungen; danach ist kein Spielen möglich, bis die gewählte Frist abläuft. Planen Sie sie bewusst, denn eine Rücknahme gibt es nicht.
Wenn die Sperre überall gelten soll
Das OASIS-Spielersperrsystem führt das Regierungspräsidium Darmstadt; eine Sperre dauert dort standardmäßig mindestens ein Jahr, eine kürzere eigene Frist von nicht unter drei Monaten lässt sich beantragen. Der Antrag läuft online oder über einen lizenzierten Anbieter, aufgehoben wird die Sperre nur schriftlich beim Regierungspräsidium nach Ablauf der Frist, von selbst endet sie nicht. rp-darmstadt.hessen.de